Gegenstand des vorliegenden Projektantrags ist der Betrieb der Geschäftsstelle (u.a. Sach- und Honorarkosten) zur Unterstützung der AktivRegion.
Die Aufgaben der Geschäftsstelle sind in §15 der Satzung festgehalten:
Die Geschäftsführung ist zuständig und verantwortlich für folgende Angelegenheiten:
a) Zuarbeit zu den Gremien des Vereins,
b) operative Umsetzung, Steuerung und Weiterentwicklung der integrierten Entwicklungsstrategie,
c) inhaltliche und sektorübergreifende Koordinierung von Projekten, Vorbereitung von Entscheidungen des Vereins,
d) Berücksichtigung übergeordneter Planungen von Kreis / Land sowie der Ziele der Programmplanungen,
e) Beratung und Betreuung der Antragsteller,
f) Schnittstelle zum LLUR und MELUR,
g) Unterstützung bei der Berichterstattung gegenüber den Gremien des Vereins, dem LLUR, dem MELUR und der EU-Kommission,
h) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit inklusive der Einhaltung der Publizitätsvorschriften,
i) Unterstützung bei der Beteiligung an dem schleswig-holsteinischen Regionen - Netzwerk sowie an nationalen und europäischen Netzwerken,
j) Schriftführung bei den Sitzungen der Ebene der Beschlussfassung ,
k) Selbstevaluierung und Zuarbeit für ein Monitoring und eine Programmevaluierung.
l) Führung der Vereinskasse.
Die Geschäftsführung nimmt mit einem Vertreter in beratender Funktion an der Mitgliederversammlung und an den Sitzungen des Vorstandes teil.
Das Projekt wirkt in allen Kernthemen.