AktivRegionen als Ideenschmieden der ländlichen Räume
Der Ansatz der AktivRegionen in Schleswig-Holstein ist im "Landesprogramm Ländlicher Raum (LPLR) 2014-2020" verankert, welches eine Weiterentwicklung und Vereinigung der bisherigen Förderprogramme Zukunft auf dem Lande, LEADER+ und des Zukunftsprogramms Ländlicher Raum darstellt. Mit dem Landesprogramm Ländlicher Raum wurden in Schleswig-Holstein zum 01.01.2015 22 AktivRegionen anerkannt, die als eingetragene Vereine zur Stärkung des ländlichen Raums und zur nachhaltigen Entwicklung der einzelnen AktivRegion beitragen sollen und hierfür EU-Fördergelder erhalten. AktivRegion ist dabei die schleswig-holsteinische Bezeichnung der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) auf EU-Ebene, die sich regional voneinander abgrenzen lassen und jeweils mindestens 50.000 bis 120.000 Einwohner zählen. Die AktivRegionen bilden eine repräsentative Gruppierung von Vertretern unterschiedlicher Sektoren, beispielsweise Kommunen, Wirtschaft, Soziales, Kultur, Bildung und Umwelt.
Die Auswahl von Förderprojekten obliegt einem Entscheidungsgremium der Lokalen Aktionsgruppe, dem mehr als 50% Wirtschafts- und Sozialpartner sowie Vertreter der Zivilgesellschaft und höchstens 49% öffentliche Vertreter angehören. Die inhaltliche Grundlage des Handelns einer AktivRegion bilden die vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume anerkannte Integrierte Entwicklungsstrategie sowie die geltenden Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein.
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