Die Gesellschaft unterliegt starken strukturellen Veränderungen, wovon in starkem Maße auch die Ortskerne betroffen sind. Der demographische Wandel und ein verändertes Einkaufsverhalten sind nur Beispiele. Das Spektrum an möglichen Maßnahmen ist sehr vielfältig und umfasst den Ortsentwicklungsplan genauso wie die Etablierung neuer Wohnformen, den mobilen Lebensmittelverkauf oder neuartige Modelle zur Betreuung der alternden Bevölkerung sowie zur Erhöhung der Mobilität. Von besonderer Bedeutung in diesem Kernthema ist das bürgerschaftliche Engagement, das für den Zusammenhalt der Dorfgemeinschaft und zur Bildung der regionalen Identität von großer Bedeutung ist.
Mit diesem Kernthema
- soll die Attraktivität der Ortskerne gesteigert werden
- soll die Versorgung vor Ort sichergestellt werden
- sollen Barrieren abgebaut und die Mobilität erhöht werden
- sollen größere Projekte ab einer Fördersumme von 100.000 € für einen landesweiten Wettbewerb qualifiziert werden.
Fördermaßnahmen:
- Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Ortskernentwicklung oder Daseinsvorsorge
- Konzentration von Angeboten und Funktionen in den Ortskernen
- Schaffung und Weiterentwicklung von multifunktionalen Gemeinschaftseinrichtungen wie Dorfgemeinschaftshäuser, Vereinsräume, Dorfplätze, gastronomische Einrichtungen
- Verbesserung der Versorgung und Betreuung von Menschen
- mobile oder stationäre Grundversorgung mit Lebensmitteln u.a.
- Gemeindeschwestermodell, Dorfkümmerer
- Erhalt ortsbildprägender Gebäude durch neue Funktionen
Fördervoraussetzung: positive Stellungnahme der Gemeinde zur Maßnahme liegt vor; geplante Miethöhe ist angegeben. Wohnnutzungen werden nur in besonders begründeten Fällen gefördert.
- Etablierung neuer Wohnformen
- Mehrgenerationenwohnen, betreute Wohnformen etc.
- Mobilität von Menschen im ländlichen Raum
- Infrastruktur für Pendler verbessern
- verbesserte Anbindung der ländlichen Gebiete durch Gemeinde- / Bürger- / Anrufbus, Etablierung eines Taxigutscheinsystems
Allgemeine Fördereinschränkungen für alle Maßnahmen:
- keine Übernahme gesetzlicher Aufgaben
Es erfolgt eine Zustimmung der Standortgemeinde bzw. bei Kooperationen stimmen alle Gemeinden im Wirkungsbereich dem Projekt zu. Hierdurch werden örtliche Konkurrenzen durch die Maßnahmen vermieden und die Akzeptanz der Maßnahmen vor Ort gesichert.