Das Regionalbudget, der Fördertopf für Klein(st)projekte wird auch für das Jahr 2023 wieder angeboten!
Bis zum 31.01.2023 können Sie ab sofort Ihr Kleinprojekt mit Bruttokosten bis max. 20.000 Euro bei der Geschäftsstelle der AktivRegion einreichen!
Das Projekt muss den GAK-Grundsätzen entsprechen und im Einklang mit der Integrierten Entwicklungsstrategie der AktivRegion (IES) stehen.
Die AktivRegion möchte den Ausbau der Freizeit-Fahrradinfrastruktur unterstützen. Wenn Sie an einer Maßnahme in diesem Bereich interessiert sind, können Sie das nachfolgende Dokument zur Planung verwenden: Muster für Rastplätze an Radwegen (hier klicken)
Um einen Anreiz für die Entwicklung von Rastplatzinfrastrukturen zu bieten, werden 2023 sog. "Rastplatz-Boni" vergeben:
- Für einen Rastplatz mit Schutzhütte: 2 Bonuspunkte
- Für einen Rastplatz ohne Schutzhütte: 1 Bonuspunkt
Für derartige Rastplatzinfrastrukturen mit "Bonus" gelten die folgenden Mindestanforderungen:
- Die Rastplätze müssen an einem ausgeschilderten Radfernweg oder am ausgeschilderten touristischen Radwegenetz des Kreises Pinneberg liegen.
- Ein Rastplatz mit Schutzhütte muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: eine Schutzhütte muss von drei Seiten geschlossen sein, Platz für 6 Personen in der Hütte und und Außensitzplätze für 6 Personen bieten. Anlehnbügel sind für 6 Fahrräder (also 3 Stück, da beidseitig nutzbar) vorzuhalten.
- Ein Rastplatz ohne Schutzhütte muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: Bei Bänken und/oder Tisch-Bank-Kombination muss entsprechend der Sitzplatzzahl auch eine entsprechende Zahl an Anlehnmöglichkeiten für Fahrräder vorhanden sein.
Bei Fragen informieren Sie sich bitte beim Regionalmanagement.
Das Regionalbudget, der Fördertopf für Klein(st)projekte wird auch für das Jahr 2023 wieder angeboten!
Bis zum 31.01.2023 können Sie ab sofort Ihr Kleinprojekt mit Bruttokosten bis max. 20.000 Euro bei der Geschäftsstelle der AktivRegion einreichen!
Das Projekt muss den GAK-Grundsätzen entsprechen und im Einklang mit der Integrierten Entwicklungsstrategie der AktivRegion (IES) stehen.
Die AktivRegion möchte den Ausbau der Freizeit-Fahrradinfrastruktur unterstützen. Wenn Sie an einer Maßnahme in diesem Bereich interessiert sind, können Sie das nachfolgende Dokument zur Planung verwenden: Muster für Rastplätze an Radwegen (ist kurzfristig verfügbar)
Um einen Anreiz für die Entwicklung von Rastplatzinfrastrukturen zu bieten werden 2023 sog. "Rastplatz-Boni" vergeben:
- Für einen Rastplatz mit Schutzhütte: 2 Bonuspunkte
- Für einen Rastplatz ohne Schutzhütte: 1 Bonuspunkt
Für derartige Rastplatzinfrastrukturen mit "Bonus" gelten die folgenden Mindestanforderungen:
- Die Rastplätze müssen an einem ausgeschilderten Radfernweg oder am ausgeschilderten touristischen Radwegenetz des Kreises Pinneberg liegen.
- Ein Rastplatz mit Schutzhütte muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: eine Schutzhütte muss von drei Seiten geschlossen sein, Platz für 6 Personen in der Hütte und und Außensitzplätze für 6 Personen bieten. Anlehnbügel sind für 6 Fahrräder (also 3 Stück, da beidseitig nutzbar) vorzuhalten.
- Ein Rastplatz ohne Schutzhütte muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: Bei Bänken und/oder Tisch-Bank-Kombination muss entsprechend der Sitzplatzzahl auch eine entsprechende Zahl an Anlehnmöglichkeiten für Fahrräder vorhanden sein.
Bei Fragen informieren Sie sich bitte beim Regionalmanagement.
Der Weg von Ihrer Projektidee über die Antragstellung auf Fördermittel bis zur Umsetzung Ihres Projektes...
Förderung / Trägerschaft und Förderquoten
Wer darf Anträge stellen? Wer hat Aussicht auf Förderung? Hier erhalten Sie einen kurzen Einblick, für wen das Förderprogramm geeignet ist und wie sich die Förderquoten zusammensetzen.
Projektbewertung
Der Vorstand wählt Projekte anhand von Auswahlkriterien aus. Dazu werden die vorliegenden Anträge anhand eines Auswahlbogens bewertet und auf Basis der erzielten Punktzahl in Relation gestellt. Am Ende einer jeden Projektbeiratssitzung wird ein Ranking der beschlossenen Projekte erstellt.